MPU-Kostenhinweis an Mandant

 

 

 

Herrn/Frau ...

(Anschrift)

Sehr geehrte Frau/Sehr geehrter Herr ...,

in Ihrer führerscheinrechtlichen Angelegenheit weise ich darauf hin, dass regelmäßig kein Versicherungsschutz besteht für die Frage der Rechtmäßigkeit der Anordnung der MPU und damit auch im Rahmen der Anhörung und Stellungnahme zur Fahrerlaubnisentziehung. Der Rechtsschutzversicherer hat erst bei Vorlage eines entsprechenden Bescheids (Entziehungsbescheid) Versicherungsschutz zu gewähren.

Ich weise hierauf ausdrücklich hin, da für die entsprechende Tätigkeit deshalb Kosten für Ihre rechtliche Vertretung entstehen, und zwar die Vergütung nach dem Vergütungsgesetz für Rechtsanwälte (RVG).

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt