2.2.2 Deckungsanfrage bei Anhörung/Anordnung einer MPU

Autor: Lehnhardt

Kurzüberblick

B2.16

Für den Mandanten und den Rechtsanwalt ist es im führerscheinrechtlichen Verfahren, also im Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen, von erheblicher Bedeutung, ob und in welchem Umfang der Rechtsschutzversicherer Kostenschutz für die Tätigkeit des Rechtsanwalts im Anhörungs- und Anordnungsverfahren zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) zu gewähren hat. Dieses Verfahren ist notwendigerweise einer möglichen Entziehung der Fahrerlaubnis zeitlich vorgeschaltet.

Der Rechtsschutzversicherer wendet häufig ein, dass hier Rechtsschutz mangels einer belastenden Maßnahme (noch) nicht zu gewähren ist.

Sachverhalt

Der Mandant erscheint mit einem Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde, in dem ihm aufgrund eines Vorfalls, der bereits Monate zurückliegt, die Entziehung der Fahrerlaubnis, ggf. die Durchführung einer MPU auferlegt werden soll. Die Behörde nimmt in dem Schreiben auf einen in der Vergangenheit liegende Verkehrskontrolle Bezug, im Rahmen derer dem Mandanten aufgrund eines Drogenschnelltests und späterer Durchführung einer Blutuntersuchung die Einnahme von Amphetaminen nachgewiesen wurde. Der konkrete Verstoß führte nicht zu einer verkehrsstrafrechtlichen oder bußgeldrechtlichen Ahndung, gleichwohl die Fahrerlaubnisstelle aufgrund der entsprechenden Rückmeldung ein Entziehungsverfahren nach der FeV angeordnet hat.

Lösung

B2.17