1. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 21. April 2010 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Hannover teilweise geändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.780 € nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 10. Juli 2009 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
5. Streitwert für das Berufungsverfahren: 9.780,00 €.
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