LG Gera - Beschluß vom 27.02.1996 (4 Qs 14/96) - DRsp Nr. 1996/22700
LG Gera, Beschluß vom 27.02.1996 - Aktenzeichen 4 Qs 14/96
DRsp Nr. 1996/22700
Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis und die Anordnung der Beschlagnahme des Führerscheins durch den Ermittlungsrichter ist außer im Fall des § 165StPO unwirksam, wenn kein Antrag der Staatsanwaltschaft vorliegt. Dieser kann allerdings im Beschwerdeverfahren nachgeholt werden.