Antrag auf Pflichtverteidigerbestellung im Ermittlungsverfahren

 

 

 

Staatsanwaltschaft ...

(Anschrift)

In dem Strafverfahren

gegen  ...

wegen Trunkenheit im Verkehr

Az.:      ...

bestelle ich mich zum Verteidiger des Beschuldigten. Eine mich legitimierende Vollmachtsurkunde liegt an. Ich

beantrage

namens des Beschuldigten, mich als Pflichtverteidiger - auch für das Ermittlungsverfahren - beizuordnen. Für den Fall meiner Beiordnung lege ich das Wahlmandat nieder.

Begründung:

Es liegt ein Fall notwendiger Verteidigung nach § 140 Abs. 2 StPO vor.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, eine Trunkenheit im Verkehr begangen zu haben. Ihm droht im Fall der Verurteilung eine Fahrerlaubnisentziehung nach § 69 StGB.

Nach § 140 Abs. 2 StPO ist dem Beschuldigten u.a. ein Verteidiger zu bestellen, wenn dessen Mitwirkung wegen der Schwere der Tat geboten erscheint. Hierbei sind - neben der unmittelbaren deliktsbezogenen Straferwartung - auch sonstige schwerwiegende Nachteile zu berücksichtigen, die der Beschuldige infolge der Verurteilung zu vergegenwärtigen hat.

Der Beschuldigte ist Berufskraftfahrer. Wie sich aus der anliegenden Bescheinigung des Arbeitgebers des Beschuldigten ergibt, würde der Beschuldigte bei einem Verlust der Fahrerlaubnis seinen Arbeitsplatz verlieren, da er nicht mehr in dem Betrieb seines Arbeitgebers eingesetzt werden könnte.