Das Amtsgericht hat die Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 50,-- DM verurteilt, ihr die Fahrerlaubnis entzogen, den ihr erteilten Führerschein eingezogen und die Verwaltungsbehörde angewiesen, ihr vor Ablauf von sieben Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Die hiergegen gerichtete Revision der Angeklagten, mit der sie die Verletzung sachlichen Rechts rügt, führt zur Aufhebung des Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz.
I.
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