OLG Düsseldorf - Urteil vom 13.12.1982 (1 U 79/82) - DRsp Nr. 1994/9273
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.12.1982 - Aktenzeichen 1 U 79/82
DRsp Nr. 1994/9273
Der Fahrgast einer Straßenbahn hat einen Unfall selbst verschuldet, wenn er bei gewöhnlicher Fahrweise der Bahn deshalb in einer Kurve zu Fall kommt, weil er sich nur mit einer Hand festhält. Mit dem Entwerten des Fahrscheins muß der Fahrgast warten, bis die Kurvenfahrt beendet ist.