OLG Koblenz - Urteil vom 16.04.1987 (1 Ss 125/87) - DRsp Nr. 1994/11761
OLG Koblenz, Urteil vom 16.04.1987 - Aktenzeichen 1 Ss 125/87
DRsp Nr. 1994/11761
Ein rechtfertigender Notstand liegt nicht vor, wenn ein stark alkoholisierter Kraftfahrer einen nicht lebensgefährlich Verletzten in ein 12 km entferntes Krankenhaus fährt, wenn die Möglichkeit besteht, andere Personen wegen eines Transportes zur ärztlichen Versorgung anzusprechen.