Die Beschwerde der Antragsgegnerin und Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürnberg vom 08.03.2023, Az.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin und Beschwerdeführerin.
III.Der Verfahrenswert wird auf 18.000,00 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten über die Herausgabe eines Einfamilienhauses.
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