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1983
Sonstige
Sonstige
AG
AG Freiburg
AG Freiburg - Urteil vom 23.12.1983
1 C 400/83
Normen:
BGB
§
823
Abs.
1
§
843
Abs.
1
§
847
Abs.
1
;
BGB
§
253
Abs.
2
(redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
AG Freiburg,
Urteil
vom 23.12.1983
- Aktenzeichen 1 C 400/83
DRsp Nr. 2007/21820
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
300 DM [150 EUR] Schmerzensgeld für einen Mann aus Verkehrsunfall wegen eines HWS-Schleudertraumas.
Normenkette:
BGB
§
823
Abs.
1
§
843
Abs.
1
§
847
Abs.
1
;
BGB
§
253
Abs.
2
(redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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