Autor: Endler |
Kurzüberblick
Die Erledigung einer Verkehrsstrafsache im Strafbefehlsverfahren erspart dem Mandanten die Hauptverhandlung. Der Inhalt des Strafbefehlsantrags kann vorab zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft besprochen werden. | ||||
In geeigneten Fällen wird die Verteidigung insbesondere anstreben
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Sachverhalt
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