Autor: Kucklick |
Die Strafzumessungsbeispiele stammen aus den letzten beiden Jahren, soweit keine veröffentliche Rechtsprechung zitiert ist. Quelle sind überwiegend Strafbefehle, aber nicht der jeweilige Ausgang des Verfahrens. Zur Strafzumessung vgl. auch Kapitel A12.
Schaden 1.062 € | 25 Tagessätze, 1 Monat Fahrverbot |
Schaden 1.200 € | 30 Tagessätze, 1 Monat Fahrverbot |
Schaden 1.350 € | 20 Tagessätze, 4 Monate Fahrverbot |
Schaden 1.700 € | 30 Tagessätze, Entziehung Fahrerlaubnis, 6 Monate Sperrfrist |
Schaden 3.953 € | 60 Tagessätze, Entziehung Fahrerlaubnis, 8 Monate Sperrfrist |
Schaden 1.038 € | Einstellung nach § 153a Abs. 1 StPO gegen 200 €, Täterin hat Zettel mit Schuldanerkenntnis und Kontaktdaten hinterlassen |
Schaden 1.200 € | 20 Tagessätze, keine Führerscheinmaßnahmen, Täter hat Visitenkarte vor Ort gelassen |
Schaden 1.355 € | 10 Tagessätze, keine Führerscheinmaßnahme, Täter war nach 10 bis 15 Minuten zurückgekehrt |
Schaden 1.539 € | 50 Tagessätze, keine Führerscheinmaßnahmen,Täterin war Einweiserin eines Wohnmobils, also Fußgängerin |
Schaden 6.167 € | 50 Tagesätze, 6 Monate Fahrverbot, Täter war wenige hundert Meter nach Hause gefahren, um Bescheid zu geben, dass er zu einem geplanten gemeinsamen Termin nicht mitkommen könne und war dort von einem Zeugen angesprochen worden; seine Rückkehrabsicht war plausibel |
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