6.1.6 Rechtsfolgenbeispiele

Autor: Kucklick

A6.33

Die Strafzumessungsbeispiele stammen aus den letzten beiden Jahren, soweit keine veröffentliche Rechtsprechung zitiert ist. Quelle sind überwiegend Strafbefehle, aber nicht der jeweilige Ausgang des Verfahrens. Zur Strafzumessung vgl. auch Kapitel A12.

6.1.6.1 Normalfälle

A6.34

Schaden 1.062 €

25 Tagessätze, 1 Monat Fahrverbot

Schaden 1.200 €

30 Tagessätze, 1 Monat Fahrverbot

Schaden 1.350 €

20 Tagessätze, 4 Monate Fahrverbot

Schaden 1.700 €

30 Tagessätze, Entziehung Fahrerlaubnis, 6 Monate Sperrfrist

Schaden 3.953 €

60 Tagessätze, Entziehung Fahrerlaubnis, 8 Monate Sperrfrist

6.1.6.2 Sonderfälle

A6.35

Schaden 1.038 €

Einstellung nach § 153a Abs. 1 StPO gegen 200 €, Täterin hat Zettel mit Schuldanerkenntnis und Kontaktdaten hinterlassen

Schaden 1.200 €

20 Tagessätze, keine Führerscheinmaßnahmen, Täter hat Visitenkarte vor Ort gelassen

Schaden 1.355 €

10 Tagessätze, keine Führerscheinmaßnahme, Täter war nach 10 bis 15 Minuten zurückgekehrt

Schaden 1.539 €

50 Tagessätze, keine Führerscheinmaßnahmen,Täterin war Einweiserin eines Wohnmobils, also Fußgängerin

Schaden 6.167 €

50 Tagesätze, 6 Monate Fahrverbot, Täter war wenige hundert Meter nach Hause gefahren, um Bescheid zu geben, dass er zu einem geplanten gemeinsamen Termin nicht mitkommen könne und war dort von einem Zeugen angesprochen worden; seine Rückkehrabsicht war plausibel