I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 21.2.2011 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken -
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
IV. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 85.000 EUR festgesetzt.
V. Die Revision wird nicht zugelassen.
I. Die Parteien streiten um Ansprüche aus einem Unfallversicherungsvertrag.
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