I. Auf die Berufung des Beklagten wird das am 23.11.2021 verkündete Urteil des Einzelrichters der 13. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam -
Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen zu tragen.
III. Das Berufungsurteil wird für vorläufig vollstreckbar erklärt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Gebührenstreitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 1.500,00 € festgesetzt.
I.
Die (im Übrigen zulässige) Berufung des Beklagten ist begründet und führt zur Abweisung der Klage insgesamt.
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