Kreispolizeibehörde ...
(Anschrift)
In dem Ermittlungsverfahren
gegen ...
Az.: ...
wird der Beschlagnahme des Führerscheins meines Mandanten
widersprochen.
Gleichzeitig
beantrage
ich die gerichtliche Entscheidung.
Herr T war am ... um ... Fahrzeugführer eines E-Scooters. Er bewegte sich mit dem Fahrzeug nachts zu verkehrsarmer Zeit ohne Gefährdung anderer. Die bei ihm festgestellte Blutalkoholkonzentration betrug 1,41 . Herrn T war nicht bekannt, dass es für die Nutzung von E-Scootern eine Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit gibt, die bei 1,1 liegt. Er ging davon aus, die Grenze für Fahrradfahrer wäre ausschlaggebend. Er fühlte sich für die Nutzung des E-Scooters noch fahrfähig. In ein Auto wäre er allerdings nicht mehr eingestiegen.
Die Beschlagnahme des Führerscheins meines
Mandanten ist nicht rechtmäßig. Die Beschlagnahme muss in einem angemessenen
Verhältnis zur Schwere der Tat und zur Stärke des Tatverdachts stehen; dabei
muss der Tatverdacht eine Tatsachengrundlage haben, aus der sich die
Möglichkeit der Tatbegehung durch den Beschuldigten ergibt (BVerfG,
NStZ-RR 2004,
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