BVerfG - Beschluß vom 17.06.1997 (1 BvL 23/95)
Die Vorlage betrifft die Auslegung des § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB. 1. Nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist eine freiheitsentziehende Unterbringung nur zulässig, solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist, weil [...]