OLG Hamm - Beschluss vom 20.03.2001 (15 W 399/00)
I. Die Beteiligten zu 1) sind türkische Staatsangehörige und haben am 01.09.1986 in der Türkei die Ehe geschlossen. Sie wollen ihrem am 03.05.2000 geborenen Sohn den Vornamen 'Ogün' geben. Der Standesbeamte des [...]