AG Berlin-Pankow-Weißensee - Beschluss vom 19.02.2009 (27 F 767/09)
1. Die alleinige Entscheidungsbefugnis darüber, welcher Vorname der von der Mutter am xx. xxxxxxx 2009 in Berlin geborene Junge erhält wird der Mutter übertragen. 2. Die Gerichtskosten tragen beide Eltern jeweils zur [...]