§ 180a StGB bei Vorbereitung eigener sexueller Handlungen; Voraussetzungen für den Entzug der Fahrerlaubnis bei Sexualstraftat
BGH, Beschluß vom 21.06.2005 - Aktenzeichen 4 StR 28/05
DRsp Nr. 2005/11419
§ 180aStGB bei Vorbereitung eigener sexueller Handlungen; Voraussetzungen für den Entzug der Fahrerlaubnis bei Sexualstraftat
»1. Der Tatbestand des § 180 Abs. 1StGB ist auch dann erfüllt, wenn der Täter nicht nur fremden sexuellen Handlungen Vorschub leistet, sondern zugleich auch eigene sexuelle Handlungen an der minderjährigen Person vornehmen will.2. Verbringt der Täter das Tatopfer unter Anwendung einer List in seinem Fahrzeug zu einem abgelegenen Ort, um dort eine Sexualstraftat zu begehen, so erweist er sich allein dadurch noch nicht als ungeeignet für das Führen von Kraftfahrzeugen im Sinne des § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 27. April 2005 - GSSt 2/04).«