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Gesetze/Richtlinien
B
BGB
§ 195
BGB
FNA: 400-2
Fassung vom: 02.01.2002
Stand: 01.11.2024
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften, BGBl. I Nr. 320 vom 22.10.2024
Änderungsnachweis
§ 195 BGB Regelmäßige Verjährungsfrist
Inhaltsverzeichnis
Änderungsnachweis
§ 195 Regelmäßige Verjährungsfrist
BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
(c) copyright 2021 - Deubner Verlag, Köln
Inhaltsverzeichnis
Änderungsnachweis
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