TVöD BT-K ( Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - Besonderer Teil Krankenhäuser )
Die Zeitzuschläge betragen für Beschäftigte nach § 38 Abs. 5 Satz 1 in Krankenhäusern abweichend von § 8 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b und f füra) Nachtarbeit 1,28 € b) Arbeit an Samstagen von 13 bis 21 Uhr, 0,64 €