Autor: Christian Sitter |
Das OWi-Verfahren gliedert sich in der zeitlichen Abfolge wie folgt:
Vorverfahren (§§ 53 ff. OWiG) - dies entspricht dem staatsanwaltlichen Vorverfahren, verantwortliche Behörde ist die Verwaltungsbehörde; |
Einspruch mit Zwischenverfahren (§§ 67 ff. OWiG) mit Prüfung der Formalien des Einspruchs, aber auch der Berechtigung des erhobenen Tatvorwurfs; |
Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht (§§ 71 ff. OWiG) mit Übergang von der Exekutive in die Judikative; |
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