Ablauf des OWi-Verfahrens

Autor: Christian Sitter

Zeitliche Abfolge des Verfahrens

Das OWi-Verfahren gliedert sich in der zeitlichen Abfolge wie folgt:

Vorverfahren (§§ 53 ff. OWiG) - dies entspricht dem staatsanwaltlichen Vorverfahren, verantwortliche Behörde ist die Verwaltungsbehörde;

Einspruch mit Zwischenverfahren (§§ 67 ff. OWiG) mit Prüfung der Formalien des Einspruchs, aber auch der Berechtigung des erhobenen Tatvorwurfs;

Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht (§§ 71 ff. OWiG) mit Übergang von der Exekutive in die Judikative;

Rechtsmittelverfahren (§§ 79 ff. OWiG);

ggf. Wiederaufnahme (§§ 84 ff. OWiG);

Vollstreckung (§§ 89 ff. OWiG).