Ablehnung der Ausgleichsforderung des Leasinggebers

 

 

 

Herrn/Frau

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Ort, Datum

Unfall vom

Sehr geehrte...,

die von Ihrer Gesellschaft vorgelegte Berechnung der Ausgleichszahlung kann nicht akzeptiert werden. Sie entspricht nicht der inzwischen ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung.   Hiernach muss die Abrechnung des Leasinggebers für den Leasingnehmer durchschaubar sein und insbesondere die maßgebenden Berechnungsfaktoren wie den verwendeten Abzinsungsfaktor, intern kalkulierte Refinanzierungskosten, Kalkulationsanteile für Versicherungsprämien, Steuerlasten, Risikorückstellungen und insbesondere Gewinn aufführen. Das ist nicht geschehen. Somit ist auch der etwa begründete Teil der Ausgleichsforderung erst dann fällig, wenn eine prüffähige Gesamtabrechnung vorgelegen hat. Bis dahin kann ich meinem Mandanten die Erfüllung Ihrer Forderung nicht empfehlen.