OLG Bremen - Urteil vom 31.08.2000
5 U 38/00 a
Normen:
BGB §§ 535 ff. ;
Fundstellen:
DAR 2001, 161
DRsp I(133)756h-i

Abrechnung des Leasingverhältnisses bei vorzeitiger Rückgabe des geleasten Kraftfahrzeugs

OLG Bremen, Urteil vom 31.08.2000 - Aktenzeichen 5 U 38/00 a

DRsp Nr. 2004/1331

Abrechnung des Leasingverhältnisses bei vorzeitiger Rückgabe des geleasten Kraftfahrzeugs

1. Der im Falle vorzeitiger Rückgabe des Leasingfahrzeugs dem Leasinggeber zustehende Schadensersatzanspruch ist auf der Basis des tatsächlichen Verkehrswertes des Wagens abzurechnen. 2. Eine - etwa formularvertraglich vorgesehene - Abrechnung nach dem Händlereinkaufspreis ist nur ausnahmsweise zulässig.

Normenkette:

BGB §§ 535 ff. ;
Fundstellen
DAR 2001, 161
DRsp I(133)756h-i