Abrechnung des Leasingverhältnisses bei vorzeitiger Rückgabe des geleasten Kraftfahrzeugs
OLG Bremen, Urteil vom 31.08.2000 - Aktenzeichen 5 U 38/00 a
DRsp Nr. 2004/1331
Abrechnung des Leasingverhältnisses bei vorzeitiger Rückgabe des geleasten Kraftfahrzeugs
1. Der im Falle vorzeitiger Rückgabe des Leasingfahrzeugs dem Leasinggeber zustehende Schadensersatzanspruch ist auf der Basis des tatsächlichen Verkehrswertes des Wagens abzurechnen.2. Eine - etwa formularvertraglich vorgesehene - Abrechnung nach dem Händlereinkaufspreis ist nur ausnahmsweise zulässig.