LG Chemnitz, vom 27.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 172/06
Abwicklung eines wegen Zahlungsverzuges vorzeitig gekündigten Pkw-Leasingvertrags mit Kilometerabrechnung - Abrechnung nach Restwertgrundsätzen; Mehrkilometerausgleich
OLG Dresden, Urteil vom 09.02.2007 - Aktenzeichen 8 U 2197/06
DRsp Nr. 2007/5072
Abwicklung eines wegen Zahlungsverzuges vorzeitig gekündigten Pkw-Leasingvertrags mit Kilometerabrechnung - Abrechnung nach Restwertgrundsätzen; Mehrkilometerausgleich
»1. Geschäftsbedingungen des Leasinggebers in einem Kilometerabrechnungsvertrag, die für den Fall vorzeitiger Vertragsbeendigung wegen Zahlungsverzuges eine Abrechnung nach Restwertgrundsätzen gestatten sowie näher ausformen, sind unabhängig davon, ob sie einbezogen und transparent ausgestaltet sind (§§ 305c Abs. 1, 307 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Satz 1 BGB), jedenfalls gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1BGB wegen unangemessener Benachteiligung des Leasingnehmers unwirksam, wenn der mit einem festen Prozentsatz des benannten "Einstandspreises" vorgegebene Restwert, an den die Berechnung des Kündigungsschadens anknüpft, hinter dem hypothetischen objektiven Fahrzeugwert bei regulärem Vertragsende zurückbleibt.
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