Adhäsionsverfahren

Autor: Weinand

In Belgien ist die Beteiligung des Geschädigten wegen seiner zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche am Strafprozess gegen den Schädiger weit verbreitet.

Dies hat vier Gründe:

Der wesentlichste dürfte darin liegen, dass während der Dauer eines Strafverfahrens die klageweise Geltendmachung der zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche gehemmt ist; erst muss das Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen sein.

Der zweite Grund liegt in den vergleichsweise hohen Anwaltskosten. Diese sind im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens niedriger als im Zivilprozess.

Schließlich kann der Haftpflichtversicherer des Schädigers durch entsprechenden Antrag in das Adhäsionsverfahren einbezogen werden, was zur Konsequenz hat, dass im Strafverfahren nicht nur über die Entschädigungspflicht mit entschieden wird, sondern auch aus dem Strafurteil gegen den Versicherer vollstreckt werden kann.

Schlussendlich ist nach dem belgischen Verfahrensrecht das .