Autor: Göppl |
Dem Geschädigten ist es möglich, sich in einem gegen den Schädiger gerichteten Strafverfahren wegen seiner zivilrechtlichen Ansprüche anzuschließen. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass der Geschädigte vom Strafgericht auf den Zivilrechtsweg verwiesen wird.
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