AG Aachen vom 18.12.1984
6 C 557/84
Normen:
BGB § 249 ;
Fundstellen:
VersR 1986, 983

AG Aachen - 18.12.1984 (6 C 557/84) - DRsp Nr. 1994/15385

AG Aachen, vom 18.12.1984 - Aktenzeichen 6 C 557/84

DRsp Nr. 1994/15385

Der ersatzberechtigte Kfz-Geschädigte hat die Wahl, entweder einen gleichwertigen Wagen wie seinen geschädigten Pkw in Anspruch zu nehmen und hierbei Eigenersparnis in Höhe von üblichen 15 % der Endabrechnung zu erzielen, sowie sich entsprechend anrechnen zu lassen oder aber schadenmindernd vorübergehend einen Pkw geringerer Preisklasse zu nutzen, was ihm durch volle Erstattung der entstandenen Mietwagenkosten zugute zu kommen hat.

Normenkette:

BGB § 249 ;
Fundstellen
VersR 1986, 983