AG Aachen - Urteil vom 31.10.1996 (6 C 109/96) - DRsp Nr. 1997/6167
AG Aachen, Urteil vom 31.10.1996 - Aktenzeichen 6 C 109/96
DRsp Nr. 1997/6167
Steht es fest, daß für ein ausländisches Kraftfahrzeug eine grüne Versicherungskarte ausgestellt worden ist, ist der Verein "Deutsches Büro Grüne Karte e.V." auch dann zur Regulierung des Unfallschadens verpflichtet, wenn der ausländische Versicherer Deckungsbestätigung nicht erteilt hat.