AG Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 10.11.1994
12 C 193/94
Normen:
BGB § 823 ;
Fundstellen:
DRsp I(145)436e (Ls)
VersR 1995, 311

AG Bad Neuenahr-Ahrweiler - 10.11.1994 (12 C 193/94) - DRsp Nr. 1995/9459

AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, vom 10.11.1994 - Aktenzeichen 12 C 193/94

DRsp Nr. 1995/9459

Der Eigentümer eines Forstgrundstücks muß nicht ohne weiteres damit rechnen, daß nach einem Einschlag stehengebliebene Bäume bei plötzlich auftretendem Sturm umfallen und dabei ein auf einem Waldparkplatz abgestelltes Kfz beschädigen könnten.

Normenkette:

BGB § 823 ;
Fundstellen
DRsp I(145)436e (Ls)
VersR 1995, 311