AG Bergheim - Urteil vom 03.02.1986 (24 C 247/85) - DRsp Nr. 1994/15420
AG Bergheim, Urteil vom 03.02.1986 - Aktenzeichen 24 C 247/85
DRsp Nr. 1994/15420
Die nötigen Erhebungen beinhalten die Beschaffung der Unterlagen, die ein durchschnittlich sorgfältiger Versicherer veranlaßt, um den Versicherungsfall nach Grund und Höhe abschließend zu prüfen und festzustellen, wobei ihm eine gewisse Überlegungsfrist zuzubilligen ist.