AG Biedenkopf - Urteil vom 18.12.1997 (C 373/97) - DRsp Nr. 1999/1928
AG Biedenkopf, Urteil vom 18.12.1997 - Aktenzeichen C 373/97
DRsp Nr. 1999/1928
Beruht die ärztliche Diagnose eines HWS-Traumas lediglich auf den von dem Arzt für glaubhaft gehaltenen Angaben des angeblich Geschädigten, nicht aber auf der Erhebung eigener Anknüpfungs- und Befundtatsachen, ist die Diagnose als Beleg für die behauptete Körperverletzung wertlos.