AG Düren - Beschluß vom 15.06.1992
12 OWi 141/91
Normen:
StVG § 25a;
Fundstellen:
DAR 1993, 158

AG Düren - Beschluß vom 15.06.1992 (12 OWi 141/91) - DRsp Nr. 1994/15518

AG Düren, Beschluß vom 15.06.1992 - Aktenzeichen 12 OWi 141/91

DRsp Nr. 1994/15518

Ergibt sich aus dem Gesamtzusammenhang der Einlassung des Betroffenen, daß er der Fahrzeugführer ist und wurde folgerichtig gegen ihn auch der Bußgeldbescheid erlassen, so ist nach Einstellung des Verfahrens für eine Entscheidung nach § 25 a StVG kein Raum.

Normenkette:

StVG § 25a;
Fundstellen
DAR 1993, 158