AG Düsseldorf vom 10.10.1979
142 OWi/71 Js 455/79
Fundstellen:
ZfS 1980, 287

AG Düsseldorf - 10.10.1979 (142 OWi/71 Js 455/79) - DRsp Nr. 1994/15530

AG Düsseldorf, vom 10.10.1979 - Aktenzeichen 142 OWi/71 Js 455/79

DRsp Nr. 1994/15530

Bei Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit einem Polizeifahrzeug kann bei einer Meßstrecke von 1400 m und einer gemessenen Geschwindigkeit von 110 km/h der Abzug eines Toleranzwertes von mehr als 10 % erforderlich sein, auch wenn der Tachometer des Polizeifahrzeugs erst einen Monat vor der Tatzeit justiert worden ist.

Fundstellen
ZfS 1980, 287