AG Eggenfelden - Urteil vom 21.10.1992
3 C 636/92
Normen:
BGB § 249 ;
Fundstellen:
r+s 1993, 61

AG Eggenfelden - Urteil vom 21.10.1992 (3 C 636/92) - DRsp Nr. 1994/15532

AG Eggenfelden, Urteil vom 21.10.1992 - Aktenzeichen 3 C 636/92

DRsp Nr. 1994/15532

Zum Nachweis der fehlenden Nutzungsmöglichkeit reicht nicht aus, daß der Sachverständige eine Wiederbeschaffungsdauer von 14 Tagen prognostiziert hat, vielmehr ist der Nachweis erforderlich, daß das Fahrzeug tatsächlich über diesen Zeitraum nicht benutzt werden konnte. An diesem Nachweis sind dann strenge Anforderungen zu stellen, wenn das Fahrzeug noch 6 Monate nach dem Unfall angemeldet und versichert war.

Normenkette:

BGB § 249 ;
Fundstellen
r+s 1993, 61