AG Essen - Urteil vom 16.09.1992
20 C 297/92
Normen:
AKB § 12 Abs. 1 Ib, § 13 ;
Fundstellen:
VersR 1993, 1144

AG Essen - Urteil vom 16.09.1992 (20 C 297/92) - DRsp Nr. 1994/15543

AG Essen, Urteil vom 16.09.1992 - Aktenzeichen 20 C 297/92

DRsp Nr. 1994/15543

Sind mit dem Fahrzeug auch die Fahrzeugschlüssel entwendet worden (ohne daß eine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers gegeben ist), hat der Versicherer auch den Verlust der Fahrzeugschlüssel zu regulieren. Unerheblich ist dabei, ob der Versicherungsnehmer noch auf einen Zweitschlüssel zurückgreifen kann.

Normenkette:

AKB § 12 Abs. 1 Ib, § 13 ;
Fundstellen
VersR 1993, 1144