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Rechtsprechung
1983
Sonstige
Sonstige
AG
AG Euskirchen
AG Euskirchen - Urteil vom 03.08.1983
17 C 383/83
Normen:
BGB
§
249
;
Fundstellen:
ZfS 1983, 293
AG Euskirchen - Urteil vom 03.08.1983 (17 C 383/83) - DRsp Nr. 1994/15554
AG Euskirchen,
Urteil
vom 03.08.1983
- Aktenzeichen 17 C 383/83
DRsp Nr. 1994/15554
Die Kosten eines Voranschlages (sog. Schutzgebühr) sind vor allem nicht bei einer Selbstreparatur erstattungspflichtig.
Normenkette:
BGB
§
249
;
Fundstellen
ZfS 1983, 293
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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