AG Freiburg - 04.11.1982 (3 C 391/82) - DRsp Nr. 1994/2317
AG Freiburg, vom 04.11.1982 - Aktenzeichen 3 C 391/82
DRsp Nr. 1994/2317
Ein Rechtsanwalt, der in eigener Sache zur außergerichtlichen Schadensabwicklung nach einem selbst erlittenen Kfz-Unfall tätig wird, kann vom Schädiger eigene Anwaltskosten ersetzt verlangen, sofern es sich um einen Schadensfall handelt, für dessen Bearbeitung die Inanspruchnahme eines Anwalts üblicherweise erforderlich und zweckmäßig ist.