AG Göttingen - Beschluß vom 28.01.1999 (34 OWi 803/98) - DRsp Nr. 1999/10173
AG Göttingen, Beschluß vom 28.01.1999 - Aktenzeichen 34 OWi 803/98
DRsp Nr. 1999/10173
Keine Verjährungsunterbrechung, wenn die Anordnung der Übersendung eines Anhörungsbogens durch die Verwaltungsbehörde nicht unterzeichnet oder mit einem Handzeichen versehen worden ist.