AG Hamm vom 01.10.1996
16 C 112/96
Normen:
StVG § 7 ;
Fundstellen:
SP 1996, 406

AG Hamm - 01.10.1996 (16 C 112/96) - DRsp Nr. 1997/1842

AG Hamm, vom 01.10.1996 - Aktenzeichen 16 C 112/96

DRsp Nr. 1997/1842

Das Gebot, ausreichenden Seitenabstand beim Vorbeifahren an abgestellten Fahrzeugen einzuhalten, will Fahrzeugeigentümer nicht vor Schäden an ihren Fahrzeugen schützen, die auf einem fehlerhaften Verschließen der Tür bzw. auf einem Defekt des Türschlosses beruhen.

Normenkette:

StVG § 7 ;
Fundstellen
SP 1996, 406