AG Hanau - Urteil vom 21.09.1983 (30 C 399/83) - DRsp Nr. 1994/15647
AG Hanau, Urteil vom 21.09.1983 - Aktenzeichen 30 C 399/83
DRsp Nr. 1994/15647
Die Schadenfreiheitsrabatt-Kürzung in der Kaskoversicherung ist zwar ein ersatzpflichtiger Schaden. Da aber ein Zukunftschaden vorliegt, ist allenfalls ein Feststellungsanspruch gegeben.