AG Hannover - Beschluß vom 07.02.1983
50 Cs 670 Js 19356/82
Normen:
StGB § 69a Abs. 7 ;
Fundstellen:
ZfS 1983, 283

AG Hannover - Beschluß vom 07.02.1983 (50 Cs 670 Js 19356/82) - DRsp Nr. 1994/15657

AG Hannover, Beschluß vom 07.02.1983 - Aktenzeichen 50 Cs 670 Js 19356/82

DRsp Nr. 1994/15657

Die Teilnahme an einem Nachschulungskurs das Modells "Mainz 77" rechtfertigt im Zusammenhang mit der Erfahrung ohne Fahrerlaubnis auskommen zu müssen, obwohl eine wirtschaftliche Notwendigkeit zum Führen eines Kraftfahrzeugs besteht, die Annahme, daß bei dem Verurteilten eine charakterliche Nachreifung in Bezug auf das Führen von Kraftfahrzeugen stattgefunden hat. Es ist daher gerechtfertigt, die Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nachträglich zu verkürzen.

Normenkette:

StGB § 69a Abs. 7 ;
Fundstellen
ZfS 1983, 283