AG Idar-Oberstein - Urteil vom 07.03.1985 (3 C 611/84) - DRsp Nr. 1994/15686
AG Idar-Oberstein, Urteil vom 07.03.1985 - Aktenzeichen 3 C 611/84
DRsp Nr. 1994/15686
Nutzungsausfall ist auch bei Beschädigung eines Behördenfahrzeugs zu zahlen. Das gilt besonders dann, wenn die fragliche Behörde (hier: Bundeswehr) keine Reservefahrzeuge bereithält.