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Rechtsprechung
1984
Sonstige
Sonstige
AG
AG Kaiserslautern
AG Kaiserslautern - Urteil vom 24.05.1984
3 C 730/84
Normen:
BGB
§
249
;
Fundstellen:
ZfS 1985, 43
AG Kaiserslautern - Urteil vom 24.05.1984 (3 C 730/84) - DRsp Nr. 1994/15690
AG Kaiserslautern,
Urteil
vom 24.05.1984
- Aktenzeichen 3 C 730/84
DRsp Nr. 1994/15690
Ein Nutzungsausfallanspruch entfällt, wenn der Geschädigte ein weiteres Kfz besitzt.
Normenkette:
BGB
§
249
;
Fundstellen
ZfS 1985, 43
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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