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Rechtsprechung
1982
Sonstige
Sonstige
AG
AG Karlsruhe
AG Karlsruhe - Urteil vom 10.09.1982
6 C 330/82
Normen:
BGB
§
823
;
StVG
§
7
Abs.
1
;
Fundstellen:
VersR 1983, 693
ZfS 1983, 258
AG Karlsruhe - Urteil vom 10.09.1982 (6 C 330/82) - DRsp Nr. 1994/15701
AG Karlsruhe,
Urteil
vom 10.09.1982
- Aktenzeichen 6 C 330/82
DRsp Nr. 1994/15701
Nebenklagekosten sind öffentlich-rechtlicher Natur und fallen nicht unter den Schutzzweck der §§
823
BGB
,
7
Abs.
1
StVG
.
Normenkette:
BGB
§
823
;
StVG
§
7
Abs.
1
;
Fundstellen
VersR 1983, 693
ZfS 1983, 258
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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