AG Kassel - Urteil vom 01.09.1994
410 C 7894/93
Normen:
BGB § 249;
Fundstellen:
SP 1995, 96
ZfS 1995, 15

AG Kassel - Urteil vom 01.09.1994 (410 C 7894/93) - DRsp Nr. 1995/9488

AG Kassel, Urteil vom 01.09.1994 - Aktenzeichen 410 C 7894/93

DRsp Nr. 1995/9488

Sachverständige sind berechtigt, bei der Berechnung der Vergütungshöhe für erstattete Gutachten mangels einer verbindlichen Taxe von einer Berechnung nach konkret festgehaltenem Zeitaufwand, sonstigem Aufwand und Schwierigkeitsgrad abzusehen und statt dessen auf eine eigene im Wege der Mischkalkulation entwickelte Gebührentabelle zugrunde zu legen, die allein an Schadenshöhe und durchschnittlichen Leistungsumfang anknüpft.

Normenkette:

BGB § 249;