Wenn in jüngster Zeit einige Gerichte [vgl. Hinw. nach dem Urteilsauszug] Abzüge für »ersparten Verschleiß« bei kürzeren Strecken abgelehnt haben, weil sich dann eine »meßbare« Ersparnis »nicht feststellen« lasse und deshalb »nicht zu berücksichtigen« sei, so kann dem nicht gefolgt werden. ...
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