AG Köln vom 27.06.1980
804 OWi 6710/79
Fundstellen:
ZfS 1980, 287

AG Köln - 27.06.1980 (804 OWi 6710/79) - DRsp Nr. 1994/15771

AG Köln, vom 27.06.1980 - Aktenzeichen 804 OWi 6710/79

DRsp Nr. 1994/15771

Bei Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit einem Polizeifahrzeug kann bei einer Meßstrecke von ca. 300 m und einer gemessenen Geschwindigkeit von 85 km/h ein Abzug eines Toleranzwertes von mehr als 10 % erforderlich sein, auch wenn der Tachometer des Polizeifahrzeugs erst 2 Monate vor der Tatzeit justiert worden ist.

Fundstellen
ZfS 1980, 287