AG Köln - Urteil vom 02.09.1983 (266 C 391/83) - DRsp Nr. 1994/15760
AG Köln, Urteil vom 02.09.1983 - Aktenzeichen 266 C 391/83
DRsp Nr. 1994/15760
Erscheint die Tabelle Sanden/Danner für ein Jahr nicht rechtzeitig, so ist die Nutzungsausfallentschädigung als ausgelobtes Entgelt für den Verzicht auf einen Mietwagen auf Grund der prozentualen Steigerung der Vorjahre fortzuschreiben.