AG Köln - Urteil vom 09.11.1994
145 C 66/93
Normen:
BGB § 328 ;
Fundstellen:
ZfS 1998, 96

AG Köln - Urteil vom 09.11.1994 (145 C 66/93) - DRsp Nr. 1998/18285

AG Köln, Urteil vom 09.11.1994 - Aktenzeichen 145 C 66/93

DRsp Nr. 1998/18285

1) Erstattet ein vereidigter Sachverständiger schuldhaft ein unrichtiges Restwertgutachten, auf dessen Grundlage die Haftpflichtversicherung des Schädigers reguliert, kann sie nach den Grundsätzen des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter Schadensersatz verlangen, wenn ein höherer Restwert anzunehmen war. 2) Bei der Bestimmung des Restwertes ist auf den allgemein zugänglichen Gebrauchtwagenmarkt abzustellen und nicht auf einen von Händlern gebildeten Markt abzustellen, die an einem schnellen Ankauf interessiert sind.

Normenkette:

BGB § 328 ;
Fundstellen
ZfS 1998, 96